Einsatz Künstlicher Intelligenz.

Transparenz beim Einsatz Künstlicher Intelligenz.

Wir arbeiten mit Künstlicher Intelligenz. Nicht als Experiment und nicht als Ersatz für eigenes Denken, sondern als Werkzeug, so selbstverständlich wie Textverarbeitung, Recherche oder ein gutes Whiteboard.

Wie wir KI einsetzen

Für uns ist KI vor allem eines: ein Sparringspartner. Wir nutzen sie, um eigene Gedanken zu schärfen, Argumente auf den Prüfstand zu stellen, blinde Flecken aufzuspüren und Strukturen zu hinterfragen, bevor wir sie unseren Kunden zumuten. So wie ein guter Sparringspartner im Ring nicht den Kampf für einen führt, sondern einen besser macht, führt KI bei uns keine Gedanken, sondern fordert sie heraus.

Alle Inhalte, die Sie von uns lesen oder sehen, entstehen deshalb aus unserer eigenen Arbeit: Wir entwickeln die Gedanken, die Konzepte und die Argumente, wir bringen die Erfahrung aus unseren Projekten ein und wir entscheiden, was gesagt wird und was nicht. KI unterstützt uns dabei als Sparringspartner im Denkprozess, als Formulierungshilfe und gelegentlich als Werkzeug zur Erstellung von Illustrationen.

Das bedeutet konkret: Kein Text verlässt unser Haus, den wir nicht inhaltlich erarbeitet, geprüft und verantwortet haben. Die redaktionelle Verantwortung für alle Inhalte auf dieser Website, in unseren Publikationen und in unserer Projektarbeit liegt vollständig bei uns, namentlich bei Annedore Liebs-Schuchardt und Jochen Schuchardt.

Kennzeichnung von Inhalten

Wo Inhalte überwiegend durch KI erzeugt wurden, etwa generierte Illustrationen, kennzeichnen wir dies am jeweiligen Inhalt. Fotografien realer Personen, Orte oder Situationen verändern oder erzeugen wir nicht mit KI.

Umgang mit vertraulichen Informationen

Hier gilt bei uns eine klare Linie: Vertrauliche Informationen unserer Kunden gehören nicht in KI-Systeme. Unternehmensdaten, Interna, Strategiepapiere, Personalinformationen, Projektdetails und alles, was uns im Rahmen unserer Mandate anvertraut wird, verarbeiten wir grundsätzlich nicht in KI-Werkzeugen. 

Wenn wir mit KI an einer Fragestellung arbeiten, geschieht das immer anonymisiert und so abstrahiert, dass keine Rückschlüsse auf Unternehmen, Personen oder laufende Vorhaben möglich sind.

Darüber hinaus setzen wir ausschließlich KI-Werkzeuge in Konfigurationen ein, bei denen unsere Eingaben und Arbeitsergebnisse nicht zum Training der zugrunde liegenden Modelle verwendet werden. Was wir erarbeiten, bleibt unsere Arbeit und wird nicht Teil eines fremden Systems.

Sollte in einem Projekt der Einsatz von KI mit konkretem Bezug zu Kundeninformationen sinnvoll erscheinen, geschieht das ausschließlich nach ausdrücklicher Absprache, in einem gemeinsam definierten Rahmen und mit dafür geeigneten Werkzeugen. Ohne diese Absprache gilt: nie.

Rechtlicher Rahmen

Wir orientieren uns an den Transparenzanforderungen der Europäischen KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, „EU AI Act“), insbesondere an Artikel 50, sowie an den zugehörigen Leitlinien der EU-Kommission. Diese Seite überprüfen wir regelmäßig und passen sie an, wenn sich die rechtlichen Anforderungen oder unsere Arbeitsweise weiterentwickeln.


Zum schnellen Verständnis: Was der EU AI Act zur Transparenz verlangt

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung gelten ab dem 2. August 2026 und lassen sich in vier Gedanken zusammenfassen.

  1. Wer mit einem KI-System interagiert, etwa einem Chatbot, muss das erkennen können und darf nicht glauben, mit einem Menschen zu sprechen.
  2. Anbieter generativer KI-Systeme müssen deren Ergebnisse maschinenlesbar als künstlich erzeugt markieren, diese Pflicht liegt bei den Herstellern der Werkzeuge.
  3. Wer Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung einsetzt, muss die betroffenen Personen darüber informieren.
  4. Sogenannte Deepfakes, also KI-erzeugte oder manipulierte Bilder, Audio- oder Videoinhalte, die real wirken, sowie KI-generierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse müssen sichtbar als künstlich gekennzeichnet werden. Für Texte gilt eine wichtige Ausnahme: Prüft ein Mensch die Inhalte und trägt erkennbar die redaktionelle Verantwortung, entfällt die Kennzeichnungspflicht.

Für unsere Arbeit bedeutet das: Wir betreiben keine Chatbots, keine Emotionserkennung und erzeugen keine Deepfakes. Unsere Texte entstehen unter durchgängiger menschlicher Prüfung und redaktioneller Verantwortung. Wo wir dennoch überwiegend KI-generierte Inhalte veröffentlichen, etwa Illustrationen, kennzeichnen wir sie freiwillig am jeweiligen Inhalt, weil wir Transparenz nicht als Pflicht verstehen, sondern als Haltung.


Stand: Juli 2026

Bei Fragen zu unserem Umgang mit KI sprechen Sie uns gerne an: hallo [at] sevenhorizons.de

Wir arbeiten mit Künstlicher Intelligenz. Nicht als Experiment und nicht als Ersatz für eigenes Denken, sondern als Werkzeug, so selbstverständlich wie Textverarbeitung, Recherche oder ein gutes Whiteboard.

Wie wir KI einsetzen

Für uns ist KI vor allem eines: ein Sparringspartner. Wir nutzen sie, um eigene Gedanken zu schärfen, Argumente auf den Prüfstand zu stellen, blinde Flecken aufzuspüren und Strukturen zu hinterfragen, bevor wir sie unseren Kunden zumuten. So wie ein guter Sparringspartner im Ring nicht den Kampf für einen führt, sondern einen besser macht, führt KI bei uns keine Gedanken, sondern fordert sie heraus.

Alle Inhalte, die Sie von uns lesen oder sehen, entstehen deshalb aus unserer eigenen Arbeit: Wir entwickeln die Gedanken, die Konzepte und die Argumente, wir bringen die Erfahrung aus unseren Projekten ein und wir entscheiden, was gesagt wird und was nicht. KI unterstützt uns dabei als Sparringspartner im Denkprozess, als Formulierungshilfe und gelegentlich als Werkzeug zur Erstellung von Illustrationen.

Das bedeutet konkret: Kein Text verlässt unser Haus, den wir nicht inhaltlich erarbeitet, geprüft und verantwortet haben. Die redaktionelle Verantwortung für alle Inhalte auf dieser Website, in unseren Publikationen und in unserer Projektarbeit liegt vollständig bei uns, namentlich bei Annedore Liebs-Schuchardt und Jochen Schuchardt.

Kennzeichnung von Inhalten

Wo Inhalte überwiegend durch KI erzeugt wurden, etwa generierte Illustrationen, kennzeichnen wir dies am jeweiligen Inhalt. Fotografien realer Personen, Orte oder Situationen verändern oder erzeugen wir nicht mit KI.

Umgang mit vertraulichen Informationen

Hier gilt bei uns eine klare Linie: Vertrauliche Informationen unserer Kunden gehören nicht in KI-Systeme. Unternehmensdaten, Interna, Strategiepapiere, Personalinformationen, Projektdetails und alles, was uns im Rahmen unserer Mandate anvertraut wird, verarbeiten wir grundsätzlich nicht in KI-Werkzeugen. 

Wenn wir mit KI an einer Fragestellung arbeiten, geschieht das immer anonymisiert und so abstrahiert, dass keine Rückschlüsse auf Unternehmen, Personen oder laufende Vorhaben möglich sind.

Darüber hinaus setzen wir ausschließlich KI-Werkzeuge in Konfigurationen ein, bei denen unsere Eingaben und Arbeitsergebnisse nicht zum Training der zugrunde liegenden Modelle verwendet werden. Was wir erarbeiten, bleibt unsere Arbeit und wird nicht Teil eines fremden Systems.

Sollte in einem Projekt der Einsatz von KI mit konkretem Bezug zu Kundeninformationen sinnvoll erscheinen, geschieht das ausschließlich nach ausdrücklicher Absprache, in einem gemeinsam definierten Rahmen und mit dafür geeigneten Werkzeugen. Ohne diese Absprache gilt: nie.

Rechtlicher Rahmen

Wir orientieren uns an den Transparenzanforderungen der Europäischen KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, „EU AI Act“), insbesondere an Artikel 50, sowie an den zugehörigen Leitlinien der EU-Kommission. Diese Seite überprüfen wir regelmäßig und passen sie an, wenn sich die rechtlichen Anforderungen oder unsere Arbeitsweise weiterentwickeln.


Zum schnellen Verständnis: Was der EU AI Act zur Transparenz verlangt

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung gelten ab dem 2. August 2026 und lassen sich in vier Gedanken zusammenfassen.

  1. Wer mit einem KI-System interagiert, etwa einem Chatbot, muss das erkennen können und darf nicht glauben, mit einem Menschen zu sprechen.
  2. Anbieter generativer KI-Systeme müssen deren Ergebnisse maschinenlesbar als künstlich erzeugt markieren, diese Pflicht liegt bei den Herstellern der Werkzeuge.
  3. Wer Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung einsetzt, muss die betroffenen Personen darüber informieren.
  4. Sogenannte Deepfakes, also KI-erzeugte oder manipulierte Bilder, Audio- oder Videoinhalte, die real wirken, sowie KI-generierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse müssen sichtbar als künstlich gekennzeichnet werden. Für Texte gilt eine wichtige Ausnahme: Prüft ein Mensch die Inhalte und trägt erkennbar die redaktionelle Verantwortung, entfällt die Kennzeichnungspflicht.

Für unsere Arbeit bedeutet das: Wir betreiben keine Chatbots, keine Emotionserkennung und erzeugen keine Deepfakes. Unsere Texte entstehen unter durchgängiger menschlicher Prüfung und redaktioneller Verantwortung. Wo wir dennoch überwiegend KI-generierte Inhalte veröffentlichen, etwa Illustrationen, kennzeichnen wir sie freiwillig am jeweiligen Inhalt, weil wir Transparenz nicht als Pflicht verstehen, sondern als Haltung.


Stand: Juli 2026

Bei Fragen zu unserem Umgang mit KI sprechen Sie uns gerne an: hallo [at] sevenhorizons.de